Sollten Sie einen Sturmschaden erleiden, melden Sie diesen bitte als allererstes bei Ihrer Versicherung. Erfragen Sie hier auch gleich die maximale Höhe der Sofortmaßnahmen an. Gerne stehen wir Ihnen für die Reparaturarbeiten zur Verfügung, sofern uns dies möglich ist. Über diese Reparaturarbeiten können wir Ihnen leider vorher kein Angebot machen. Desweiteren sind wir nicht verpflichtet eine fotografische Dokumentation des Schadens vorzunehmen. Sollte von weiteren herabfallenden Ziegeln eine große Gefahr ausgehen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Bauordnungsamt oder ggfls. über die 112 an die Feuerwehr.
Bitte beachten Sie, dass selbst wir Dachdecker während eines Sturms nicht auf das Dach steigen und Reparaturen durchführen können. Dies können wir erst tun, wenn der Sturm nachgelassen hat oder gar vorbei ist. Der Schutz unserer Mitarbeiter steht bei uns an allerster Stelle.
Bitte füllen Sie das Formular aus.